Als zahntechnisches Meisterlabor und regionaler Anbieter mit hohem Qualitätsanspruch stehen wir für jede Arbeit, die unser Haus verlässt persönlich gerade – und das garantieren wir auch!
Neben der gesetzlich vorgeschrieben 2-jährigen Gewährleistung bieten wir bei Neuanfertigungen darüber hinausgehend eine 3-jährige Garantieleistung.
Voraussetzungen unserer Garantieleistungen Diese Garantie bezieht sich nur auf Laborleistungen. Das zahnärztliche Honorar sowie eventuelle Folgeschäden sind von unserer Garantieleistung ausgeschlossen.
Krankheitsbedingte oder anatomische Veränderungen des Zahnstatus und der Mundhöhle, fahrlässiger Umgang, Eingriffe durch ein Fremdlabor/ Fremdzahnarzt oder Unfallschäden werden durch unserer Garantieleistung nicht abgedeckt.
Um die langfristige Funktionalität und Ästhetik Ihres Zahnersatzes zu gewährleisten, ist ein halbjährlicher Kontrollbesuch bei Ihrem Zahnarzt Voraussetzung für die Inanspruchnahme unserer Garantieleistung."